„Der Osteuropäer denkt soziologisch und historisch, und dieses Denken ist tief in ihm verwurzelt, er hat es in einer harten Schule gelernt, in der für Unwissenheit nicht eine schlechte Note, sondern der Verlust des Lebens drohte. Deshalb ist er solchen Theorien zugänglich, die Umstürze in den westlichen Ländern prophezeien, denn er sieht nicht ein, warum weiterbestehen sollte, was anderswo zu bestehen aufgehört hat.”, Czeslaw Milosz, „Verführtes Denken”, S. 42ff, Köln-Berlin, 1959.
„Kunst entsteht und entwickelt sich dort, wo jene ewige, rastlose Sehnsucht nach Geistigkeit, nach einem Ideal herrscht, die die Menschen sich um die Kunst scharen läßt. Es ist ein falscher Weg, den die moderne Kunst eingeschlagen hat, die der Suche nach dem Sinn des Lebens im Namen bloßer Selbstbestätigung abgeschworen hat. So wird das sogenannte schöpferische Tun zu einer seltsamen Beschäftigung exzentrischer Personen, die nur die Rechtfertigung des einmaligen Wertes ihres ichbezogenen Handelns suchen. Doch in der Kunst bestätigt sich die Individualität nicht, sondern sie dient einer anderen, allgemeineren und höheren Idee. Der Künstler ist ein Diener, der sozusagen seinen Zoll für die Gabe entrichten muß, die ihm wie durch ein Wunder verliehen wurde. Der moderne Mensch will sich nicht opfern, obwohl wahre Individualität doch nur durch Opfer erreicht werden kann.“, Andrej Tarkowskij, „Die versiegelte Zeit”, Leipzig, 1980.
…in den letzten dreisig Jahren hat man viele Verfassungen gemacht, und jedem Menschen, der sich viel damit beschäftigt hat, wird es leicht sein, eine solche zu machen. Aber das Theoretische reicht bei einer Verfassung nicht hin, es sind nicht Individuen, die sie machen; es ist ein Göttliches, Geistiges, was sich durch die Geschichte macht. Es ist so stark, dass der Gedanke eines Individuums gegen diesen Macht des Weltgeistes nichts bedeutet…” Hegel, Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie, Bd. 2, Plato, Berlin, 1825
„Der Liberalismus hat den Staat zwar nicht radikal verneint, andererseits aber auch keine positive Staatstheorie und keine eigene Staatsreform gefunden, sondern nur das Politische vom Ethischen her zu binden und dem Ökonomischen zu unterwerfen gesucht; er hat eine Lehre von der Teilung und Balancierung der „Gewalten“ geschaffen, d.h. ein System von Hemmungen und Kontrollen des Staates, das man als Staatstheorie oder als politisches Konstruktionsprinzip bezeichnen kann“, Carl Schmitt, „Begriff des Politischen“, S. 61, 6. Auflage, Berlin, 1996.
„Die systematische Theorie des Liberalismus betrifft fast nur den innerpolitischen Kampf gegen die Staatsgewalt und liefert eine Reihe von Methoden, um diese Staatsgewalt zum Schutz der individuellen Freiheit und des Privateigentums zu hemmen und zu kontrollieren“, Carl Schmitt, „Begriff des Politischen“, S. 69, 6. Auflage, Berlin, 1996.
„Konservativ sein heisst somit, das Vertraute dem Umbekannten vorzuziehen, das Erprobte dem Unerprobten, das faktisch Gegebene dem Verborgenen, das Nächtsliegende dem Entfernten, das Reale dem Möglichen, das Begrenzte dem Umbegrenzten, das Maß dem Überfluß, das Brauchbare dem Vollkommenen und die Fröhlichkeit einem utopischen Glück”, Michael Oakeshott, „Rationalismus in der Politik, S. 180, Luchterhand Verlag, Neuwied und Berlin, 1966.
Einleitung (politike episteme vs politike doxai)
I. 1. Ordnung der Macht
I. 1. 1. Souveranität/Paradox der Souveranität
„Paradox der Souvernität”, denn der Souveräm steht zugleich außerhalb und innerhalb der Rechtsordnung, Giorgio Agamben, „Homo sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben”, Suhrkamp, Berlin, 2002, S. 25.
Aufgrund dieses paradoxalen Charakters der Souvernität, des Umstands, dass sie zugleich außerhalb und innerhalb der Rechtsordnung steht, teilt sich die souveräne Macht in eine rechtssetzende (konstituierende) und eine rechtswahrende (konstitutierte) Gewalt, wobei der Souverän trotz dieser Teilung mit beiden Elementen in Verbindung bliebt. Der Ausnahmezustand liegt latent unter jeder Ordnung”, Martin Ludwig Hofmann, „Die Wiederkehr der Gewalt, S. 251, 260, „Der Staat”, Berlin, 2005.
Die Souveranitätslehre Agambens basiert auf Popitz Machtdefinition. Demnach subsumiert sich Gewalt als erste Grundform der Machtausübung. Diese Grundformen lauten wie folgt: verletzende Aktionsmacht, instrumentelle Macht, autoritative Macht und datensetzende Macht. Quelle: Heinrich Popitz, „Phänomene der Macht”, 2. Auflage, Tübingen, 1992.
Subsumption 22.12.1989 – 20.05.2010
rechtssetzende (konstituierende) Gewalt = CPUN
rechtswahrende (konstituierte) Gewalt = CFSN
I. 1. 2. Souveranität des Staates oder Souveranität des Souveräns
Unterscheidung der Souveranitätsbegriffe
I. 1. 2. a). Souveranität des Verfassungsstaates
Der Staat als das Gesamt der Staatsorgane und des Staatsrechts ist gegenüber der Gesellschaft souverän
I. 1. 2. b). Souveranität eines Souveräns
Ein charismatisch oder traditional legitimierter Fürst oder Führer (Caudillo) oder Diktator oder auch ein Herrschaftskollektiv (das Parlament, die Junta, das Zentralkomitee der Herrschaftspartei) ist gegenüber allen Staatsorganen (und damit auch zugleich auch gegenüber der Gesellschaft) souverän: die Souveranität des Absolutismus, der Diktatur.
Martin Kriele, „Einführung in die Staatslehre”, S. 55, 5. Auflage, 1994, Opladen.
1. 3. Staat,
„Staat als politische Einheit und nicht nur ein Kompromiß inner- und außenpolitischer Faktoren” (Carl Schmitt),
1. 4. Macht, Herrschaft, Autorität
1.4.1. Thomas Hobbes
„Hobbes träumt von absoluter, aber aufgeklärter Monarchie. Aufgeklärte Monarchie ist aber keine Staatsform, die man verfassungsmässig einrichten könnte. Staatsform ist lediglich die absolute Monarchie; ob der Monarch aufgeklärt denkt und handelt, ist Glücksache, und die Chancen sind nicht groß.
„Hobbes zeigte sich erstens völlig bling für die Gefahren, die bei unbeschränkter Machtvollkommenheit des Souveräns aus Machtlust, Rachsucht, Habgier, aus Neid, auch aus Ressentiment gegen Geist und Vernunft, aus Brutalität und Gemeinheit und so fort entstehen können”.
„Hobbes zeigte sich zweitens blind für das Kanaillenproblem, d.h. für die Anziehungskraft, die der Machthaber auf zynische „Ratgeber”, machtlüsterne Ideologen, Schmeichler und Denunzianten ausübt und die in der Welt das Ohr des Machthabers doch wohl öfter gefunden haben als aufklärerische Philosophen.
„Hobbes zeigte sich drittens blind für das Problem der Fehlentscheidungen aus falschen und ungenügenden Informationen. Wer die Fakten aussucht und formuliert, die dem Machthaber zur Kenntnis gebracht werden, kann ihn auf unbemerktbare Weise steuern.
„Hobbes zeigt sich viertens – und das ist Bedenklichste – blind für die Möglichkeit eines konfessionellen Fanatismus des Souveräns.”
„So war die Souveranitätslehre von der Höhe der Einsicht in die Dämonie der konfessionell fanatisierten Menschen über die Verharmlosung des Bösen bis zur Idealisierung des Menschen heruntergekommen”.
Martin Kriele, S. 109 – 110, „Einführung in die Staatslehre”, 5. Auflage, Oplanden, 1994.
1. 5. Dezisionismus,
1. 6. Diktatur/Totalitarismus
„Die Linke verkündet, die menschliche Natur sei in ihrer Wesensanlage gut und der Vervollkommung fähig. Die Rechte erklärt, der Mensch sei schwach und verdorben. Beide mögen die Notwendigkeit des Zwanges predigen. Die Rechte lehrt, Zwang sei dauernd notwendig, um Ordnung zu halten unter den armseligen und aufsässigen Geschöüfen und um sie dazu zu erziehen, so zu handeln, wie es eigentlich ihrer unbedeutenden Natur nicht entspricht. Wohingegen die totalitäre Linke zum Zwang greift in der Überzeugung, dass er nur dazu dient, das Tempo des menschlichen Fortschritts zu Vollkommenheit und sozialer Harmonie zu beschleunigen”, Jacob L. Talmon, „Die Geschichte der totalitären Demokratie”, Band 1, S. 45ff, Göttingen, Vandenhoeck & Rupprecht Verlag, 2013.
1. 7. Verfassung,
1. 8. Politische Theologie/Politische Religionen/Politische Ideologien
„Die konkrete Gegensätzlichkeit, im Blick auf welche Schmitt den Ausdruck Politische Theologie zu seinem Begriff macht, ist der Gegensatz von Autorität und Anarchie, von Offenbarungsglaube und Atheismus, von Gehorsam und Empörung gegen den höchsten Souverän. Autorität, Offenbarung und Gehorsam sind aber unabhängig von der Aktualisierung, die Schmitt ihr im einzelnen zuteil werden läßt, die entscheidenden Bestimmungen der Sache der Politischen Theologie, S. 7ff, Hervorhebung von Meier, Heinrich Meier, „Was ist Politische Theologie?”, Carl Friedrich von Siemens Stiftung, München, 2006.
1.8.1. Marxismus vs Konservatismus
„Die Bibel” und „Das Kapital” als politische Katalysatoren der Moderne
1. 9. Freund vs Feind (hostis)
1. 10. Politische Parteien
1. 10. 1. Parlamentarische „Freund vs Feind” – Frontstellung
„Die gegenwärtige Lages des deutschen Parlamentarismus ist dadurch gekennzeichnet, daß die staatliche Willensbildung auf labile, von Fall zu Fall wechselnde Parlamentsmehrheiten zahlreicher, in jeder Hinsicht heterogener Parteien angewiesen ist”, Carl Schmitt, „Der Hüter der Verfassung”, S. 88, 4. Auflage, Berlin, 1996.
… die (politische) Mehrheit ist immer nur eine (parlamentarische) Koalitionsmehrheit”, Carl Schmitt, „Der Hüter der Verfassung”, S. 88, 4. Auflage, Berlin, 1996.
„Dieser parlamentarisch-demokratische Parteienstaat ist, mit einem Wort, ein labiler Koalitions-Parteien-Staat”, Carl Schmitt, „Der Hüter der Verfassung”, S. 88, 4. Auflage, Berlin, 1996.
1. 10. 2. Pluralismus der Legalitätsbegriffe, gegenseitige Negation innerhalb der Verfassungswirklichkeit
„Die jeweils herrschende Gruppe oder Koalition nennt die Ausnützung aller legalen Möglichkeiten und die Sicherung ihrer jeweiligen Machtpositionen, die Verwertung aller staatlichen und verfassungsmäßigen Befugnisse in Gesetzgebung, Verwaltung, Personalpolitik, Disziplinarrecht und Selbstverwaltung, mit allerbestem Gewissen Legalität, woraus sich dann von selbst ergibt, daß jede ernste Kritik oder gar eine Gefährdung ihrer Situation ihr als Illegalität erscheint, als Umsturz und als ein Verstoß gegen den Geist der Verfassung”, Carl Schmitt, „Der Hüter der Verfassung”, S. 90, 4. Auflage, Berlin, 1996.
„Zwischen diesen beiden (parlamentarische Regierungsmehrheit vs. parlamentarische Opposition), in der Situation eines staatlichen Pluralismus fast automatisch funktionierenden, gegenseitigen Negationen wird die Verfassung selbst zerrieben”, Carl Schmitt, „Der Hüter der Verfassung”, S. 90ff, 4. Auflage, Berlin, 1996.
1. 11. Nation,
1. 12. Europa,
1. 12. 1. Wahljahr 2013/2013
a). Bundestagswahl 2013
b). Nationalratswahlen 2013
c). Kommunalwahlen Frankreich 2014
d). Parlamentswahlen Belgien 2014
e). Parlamentswahlen Ungarn 2014
f). Kommunalwahlen Vereinigtes Königreich 2014
g). Europawahlen 2014
1. 13. „Drei-Elemente-Lehre”
„The State as a person of international law should possess the following qualifications:
a). permanent population
b). a defined teritory
c). government, and
d). capacity to enter into relations with the other States”
Dabei stellt das Merkmal government allein auf die Effektivität, nicht auf die Legitimität der Staatsgewalt auf. Hasso Hofmann, „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet”, „Der Staat”, 2005, Berlin, S. 171, 182.
Merkmal c). und d). ergeben zusammemn das man im Völkerrecht „Souveranität” bezeichnent.
I. 2. Staatliche Effektivität als Legimitätsgrundlage
I. 3. Legalität, Legitimität, Metalegalität
II. Geopolitik
II. 1. Begriffe und Distinktionen: Neorealismus vs Neofunktionalismus
II. 2. Staat, Hegemon, Unipolare Welt(Innen)politik
II. 3. Zentrum/Peripherie
II. 4. Ost/West/Byzanz/Das 3. Rom
„Die Kirche des ersten Rom fiel infolge der gottlosen Häresie des Appolinaris. Die Tore des zweiten Rom wurden durch die Ismaeliten eingeschlagen. Heute erstrahlt die heilige apostolische Kirche des dritten Rom im Glorienschein. Es wird kein viertes Rom geben”, Eric Voegelin, „Die Neue Wissenschaft der Politik”, S. 126, München, 2004.
„Von Anfang an war Rußland nicht eine Nation im westlichen Sinne sondern ein Kulturkreis, der ethnisch von den Großrussen beherrscht und durch die Symbolik der Nachfolge Roms zu einer politischen Gesellschaft wurde.” Eric Voegelin, „Die Neue Wissenschaft der Politik”, S. 127, München, 2004.
II. 5. Geostrategischer Katechon
III. Theorie des inversen Katechon
IV. Jus Publicum Europeum
V. Policy – Felder
V. 1. Migration
V. 2. Finanz- und Wirtschaftskrise
–
Literaturverzeichnis
Giorgio Agamben, „Homo sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben”, Suhrkamp, Berlin, 2002
Hegel, Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie, Bd. 2, Plato, Berlin, 1825
Hasso Hofmann, „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet”, „Der Staat”, Berlin, 2005
Martin Ludwig Hofmann, „Die Wiederkehr der Gewalt, 253-264, „Der Staat”, Berlin, 2005
Martin Kriele, „Einführung in die Staatslehre”, 5. Auflage, Opladen, 1994
Heinrich Meier, „Was ist Politische Theologie?”, Carl Friedrich von Siemens Stiftung, München, 2006
Czeslaw Milosz, „Verführtes Denken”, Köln-Berlin, 1959
Michael Oakeshott, „Rationalismus in der Politik, Luchterhand Verlag, Neuwied und Berlin, 1966
Heinrich Popitz, „Phänomene der Macht”, 2. Auflage, Tübingen, 1992
Carl Schmitt, „Begriff des Politischen“, 6. Auflage, Berlin, 1996
Carl Schmitt, Hüter der Verfassung, 4. Auflage, Berlin, 1996
Jacob L. Talmon, „Die Geschichte der totalitären Demokratie”, Band 1, Göttingen, Vandenhoeck & Rupprecht Verlag, 2013.
Andrej Tarkowskij, „Die versiegelte Zeit”, Leipzig, 1980
Eric Voegelin, „Die Neue Wissenschaft der Politik”, München, 2004.
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