
Macht und Deutung. Diskursive Argumente und erhellende Begriffe unserer Zeit.
Nomos
Bei der Schwäche der menschlichen Natur, die immer bereit ist, nach der Macht zu greifen, wäre es für diejenigen, die die Gesetze erlassen können, eine zu große Versuchung, auch die Macht zu haben, diese Gesetze zu vollziehen. Sie können dadurch sich selbst von dem Gehorsam gegen die Gesetze, die sie geben, ausnehmen uns das Gesetz sowohl in seiner Gestaltung wie in seinem Vollzug ihrem eigenen privaten Vorteil anpassen und dahin gelangen, ein von der übrigen Gemeinschaft verschiedenes, dem Zweck der Gesellschaft und der Regierung widersprechendes Interesse zu verfolgen“, John Locke, „Über die Regierung“, § 143, S. 111. Stuttgart, 1986.
„Wenn die Stunde einer Ideologie schlägt, wirkt alles, sogar ihre Feinde, an ihrem Erfolg mit; weder Polemik noch Polizei können ihre Ausbreitung verhindern oder ihre Triumphe verzögern“, Cioran, „Geschichte und Utopie”.
„…es zerfleischt sich bekanntermaßen niemand so ausführlich wie Menschen, deren Ideen sich ähnlich sind”, Christian Kracht, „Imperium”, S. 109.
Cioran: „Au succes numai sistemele filosofice si religiile care ne lingusesc, fie ca o fac in numele progresului, fie in cel al infernului. Damnat sau nu, omul simte o nevoie imperioasa de a fi in inima lucrurilor. Faptul ca este, ca a devenit om se datoreaza in exclusivitate tocmai acestui lucru. Si daca intr-o zi n-ar simti aceasta nevoie, ar trebui sa se dea la o parte in folosul unui alt animal, mai orgolios si mai nesabuit”,pag. 36, „Despre neajunsul de a te fi nascut”, Bucuresti, editura Humanitas, 2011.
Cioran: „Tertulian spune ca, pentru a se vindeca epilepticii se duceau „sa suga lacom sangele criminalilor carora li se taia beregata in arena”. Daca as tine seama de instinct, acesta ar fi unicul procedeu terapeutic pe care l-as adopta”, pag. 75 , „Despre neajunsul de a te fi nascut”, editura Humanitas, Bucuresti, 2011.
Ordnung
Byzanz. Byzantinische Legitimation (ius quia iussum)
Verfassung
Moderne
Monarchie
Regime
Regimeklassifikation
1859 Vereinigung der Donaufürstentümer in Folge des Vertrags von Paris
1866 Karl von Hohenzoller wird in Folge einer Volksabstimmung zum Fürsten gewählt
1881 Konigreich Rumänien. Krönung Karl I. von Rumänien
1938 Königsputsch von Carol Caraiman. Errichtung einer Königsdiktatur
1941 Carol Caraiman erklärt den Thronverzicht. Marschall Antonescu übernimmt die Regierungs- und Staatsgeschäfte
1944 – 1958 Sowjetisches Besatzungsregime
1948 Volksdemokratie nach sowjetischen Vorbild
1964 Nationalkommunistisches Einparteienstaat
1967 Sultanischer Totalitarismus
1989 Systembruch. Postkommunistisches Nachfolgeregime
1992 Parlamentarisch-präsidentielle Demokratie
Patriarchat
König
Systemkrise
Die gegenwärtige Systemkrise ist zugleich eine Verfassungskrise. In der rumänischen Geschichte gab es bereits mehrere Fälle, wo die Regierung und die parlamentarische Mehrheit Tyrannen und Diktatoren gestürzt haben. 1866 haben Nationalliberale und Konservative den autoritären Fürsten Cuza gestürzt. Cuza regierte zwischen 1859-66 wie ein byzantinischer Despot; er schaffte den Senat als parlamentarische Kammer ab, enteignete reiche Landgrundbesitzer und verteilte das Land an Freunde und Verwandte. 1866 musste Cuza abdanken und die Nationalliberalen entschieden sich für die Einführung der parlamentarischen Monarchie unter der Führung des jungen preußischen Offiziers Karl von Hohenzollern. Preussen und die Donaufürstentümer wurde von der Hohenzollern-Dynastie modernisiert. Die Einführung der parlamentarischen Monarchie kann als historischer Glücksfall angesehen werden. Unter der Herrschaft des Karl I. wurde Rumänien von Grund auf modernisiert. Erst durch die Aufteilung der hegemonialen Interessensphären in Folge der Jalta Konferenz und der Zuteilung Rumäniens der sowjetischen Machtsphäre, wurde die erste Modernisierung Rumänien beendet.
Die parlamentarisch-präsidentielle Republik ist das falsche Regierungsmodell für Rumänien. Alle rumänischen Präsidenten waren Kommunisten, “lupenreine” Demokraten oder umgetaufte Christdemokraten. Alle gewählten Staatspräsidenten wurden anfangs vom Volk geliebt und am Ende ihrer Herrschaft wurden sie vom gleichen Souverän aus den Palästen der Macht gejagt.
Die europäische Verfassungsgeschichte kennt linke, sozialistische Räterepubliken, welche den Gulag und den Kommunismus herbeigeführt haben. Das dunkelste Kapitel unserer europäischen Vergangenheit kennt rechte, autoritäre Präsidialrepubliken, welche Fussballstadien im Freiluftgefägnisse umgewandelt habeen. Der republikanische innereuropäische Bürgerkrieg hat seine Finalität im Auschwitz und Srebenitza gefunden.
Weder die sozialistische Räterepublik, noch den republikanischen, autoritären Franquismus ist ein gangbarer Weg für Rumänien. Wenn es einem umsetzbaren Modernisierungskonzept gäbe, dann wäre die etappenweise Restauration der parlamentarischen Monarchie der verfassungskonforme Kompass der kommenden Epoche.
Rumänien wurde unter der Herrschaft des preußischen Offiziers Karl von Hohenzollern modernisiert. Folglich wird Rumänien aus der postautoritären Epoche (1938 – bis heute) nur mittels der “res publica mix” (Willoweit, “Deutsche Verfassungsgeschichte”) herausfinden. Die ideale Verfassung besteht aus einer parlamentarische Monarchie und einem bipolaren Zweiparteiensystem: Mitte-Links die Sozialdemokraten, Mitte-Rechts die Nationalliberalen. An der Spitze regiert der Monarch, der Ministerpräsident und seine Regierungs- und Parlamentsmehrheit. Die Gewaltenteilung wurde sich aus der realpolitischen “Frontstellung zwischen Regierung, Regierungsfraktion und ihr opponierende parlamentarische Opposition” (Stern, “Staatsrecht”, Band I. 2. Auflage, München) ergeben. Der Monarch wäre vom Gott auserwählt und vom Volk geliebt und verehrt. Diese Mischverfassung und die verbundene Machtbalance würde sowohl realpolitische Charisma der politischen Elite mit der tagtäglichen Regierungsverantwortung miteinander verbinden.
Manche Urvölker wählen ihr Staatsoberhaupt am Lagerfeuer. Diese archaische „Demos“ ist ebenfalls legitim. Steppenvölker wählen ihre Repräsentanten mit einer einfachen Handabstimmung. Auch diese Form der Abstimmung ist koscher. Andere hochentwickelte Nationen bemühen den Souverän in bürokratischen Abstimmungsmechanismen. Dieses Machtritual ist ebenfalls legitim.
Warum sollte der rumänische Souverän nicht das Recht haben sein Leviathan zu stürzen und den eigenen Weg einer europäischen Modernisierung anzugehen? Seit 23 Jahren hat man das republikanische Experiment ergebnislos herunterexperimentiert. Seit 1989 gab es Wahlen, Abstimmungen und Referenden. Linke Reformregierungen wurden abgewählt. Christliberale euroatlantische Koalitionen führten das Land in die EU und die NATO. Aber das Land fiel immer wieder auf den Nullpunkt zurück. Das Resultat ist bekannt und für alle Beteiligte, Souverän und politische Akteure, ungenügend.
Der rumänische Souverän war schon immer von einer charismatischen Führungsfigur angezogen. König Karol II., Marschall Ion Antonescu und Diktator Nicolae Ceausescu waren die emblematischen negativen Projektionen des Souveräns. Ihre neuzeitlichen Nachfolger: Iliescu, Constantinescu, Basescu sind am unberechenbaren Souverän und am republikanischen Verfassungsmodell gescheitert.
Nur die Restauration der parlamentarischen Monarchie wird den rumänischen „Gordischen Knoten“ lösen können. Nur ein König würde die antagonischen politischen Parteien auf einem Minimalkonsens einigen und die Staatsgewalten balancieren und den politischen Betrieb moderieren.
Das ungarische Beispiel zeigt dass die postkommunistischen Nationen eigene Wege gehen. Die postkommunistischen Nationen sind erwachsen geworden und man wagt die eigene Verfassungskonstruktion. Die ungarische Verfassung enthält zwei fundamentale Elemente, welche westliche Verfassungen kaum innehaben: das offene Bekennen zur Nation und zum Christentum. Kaum eine westliche Verfassung kennt eine solche christliche Verankerung wie die ungarische Verfassung vom 2011. Ein weiteres Merkmal ist das politische Ablehnen des Kommunismus. Aber alle postkommunistische Nationen besitzen ein einigendes Merkmal: das politische Bekenntnis zur Freiheit. Der postkommunistische Freiheitsbegriff vereinnahmt sowohl den Nationalstaat als Verfassungsideal, aber auch die christliche Botschaft der Nächstenliebe. Diese fundamentale Verfassungswerte sind für diese Nationen sinnstiftend.
Politische Krisen sind Zeiten der Orientierungslosigkeit. Die Botschaft des Evangeliums wirkt wie ein leuchtender Pfad in einem dunklen und langen Tunnel. Froh’ sei der Wanderer der diesen sicheren Pfad begeht.
Cioran prophezeite, dass nur ein “fanatisiertes Rumänien fähig sei, sich einer unumkehrbaren Wandlung zu vollziehen”. Rumänien im Juli 2012 war ein fanatisiertes, tief zerspaltendes Land. Aus diesem verfassungsrechtlichen Purgatorium könnte aber eine neue Verfassung und eine neue politische Ordnung entstehen. Da jeden gegen jeden gekämpft hatte, würden sich die rettenden Blicke nach einem Schiedsrichter richten. Ein aufgeklärter König käme wie gerufen.
Personalisierter Neobonapartismus
Caudillismus
Ordnung
Bürgeraufstand
Verfassungsrevision
Restauration
Ordnung
Verfassung und Verfassungsgericht
Der Spruch des Verfassungsurteils ist rechtlich mehr als fraglich. Das Verfassungsgericht darf nicht die Verfassung ändern. Die rumänische Verfassung vom 2003, sanktioniert durch das Verfassungsreferendum vom 12.-13. Oktober 2003, kennt das Amt des Staatsoberhauptes nicht. Laut Art. 80 Abs. 1, Satz 1 vertritt der rumänische Staatspräsident den Staat auf internationalen Konferenzen. Mehr sagt die Verfassung nicht. Eine politische Vertretung auf einer internationalen Konferenz oder Tagung bedarf einer vorherigen Abstimmung mit dem Premier. Der rumänische Premier muss wiederum mit einem parlamentarischen Mandat ausgestattet werden. Die verfassungsrechtliche Legitimation der außenpolitischen Vertretung auf dem internationalen Parkett, erfolgt nur nach einer parlamentarischen Abstimmung. Das Parlament hat der rumänischen Regierung der Nationalen Einheit, gebildet aus Sozialdemokraten und Nationalliberalen, ein entsprechendes Mandat erteilt. Der Spruch des Verfassungsgerichts war auch nicht rechtsgültig, da dieser nicht in Kraft getreten war.
Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts war die verfassungsmäßige Ordnung und die Gewaltenteilung zwischen den einzelnen Institutionen außer Kraft gesetzt worden. Der rumänische Ministerpräsident musste Kraft seines Amtes das Votum des Parlamentes befolgen und in Brüssel teilnehmen. Das Recht auf Wiederherstellung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung beruft sich historisch auf die germanische Lehre des Widerstandes gegenüber einer Pflichtverletzung eines Herrn gegenüber einem Beherrschten. In diesem Fall musste Ministerpräsident Ponta das „Recht realpolitischer Kräfte“ gegenüber „tyrannus quod exercitium“ (Klaus Stern, „Staatsrecht“, Band 1, 2. Auflage, München, 1984) durchsetzen. Es gilt der Grundsatz „Macht gegen Unrecht“. Jellinek sieht in diesen Grundsatz ein „erhöhtes formelles verfassungsgeltendes Gesetz“, welches die Entscheidung des Verfassungsgerichts außer Kraft setzt (Jellinek, „Allgemeine Staatslehre“, S. 534).
In der rumänischen Geschichte gab es bereits mehrere Fälle, wo die Regierung und die parlamentarische Mehrheit Tyrannen und Diktatoren gestürzt haben. 1866 haben Nationalliberale und Konservative den autoritären Fürsten Cuza gestürzt. Cuza regierte zwischen 1859-66 wie ein byzantinischer Despot; er schaffte den Senat als parlamentarische Kammer ab, enteignete reiche Landgrundbesitzer und verteilte das Land an Freunde und Verwandte. 1866 musste Cuza abdanken und die Nationalliberalen entschieden sich für die Einführung der parlamentarischen Monarchie unter der Führung des jungen preußischen Offiziers Karl von Hohenzollern. Die Einführung der parlamentarischen Monarchie kann als historischer Glücksfall angesehen werden. Unter der Herrschaft des Karl I. wurde Rumänien von Grund auf modernisiert. Erst durch die Aufteilung der hegemonialen Interessensphären in Folge der Jalta Konferenz und der Zuteilung Rumäniens der sowjetischen Machtsphäre, wurde die erste Modernisierung Rumänien beendet.
Eine parlamentarisch-präsidentielle Republik besitzt folgende Merkmale:
- Das Parlament kann die Regierung und den Ministerpräsidenten abberufen. Dies gilt auch für die rumänische Verfassung.
- Der Premierminister kann dem Parlament eine Vertrauensfrage stellen. Dies gilt ebenfalls für die rumänische Verfassung.
- Die Parlamentswahl und die Bestellung der Regierung sind miteinander verflochten. Das Volk wählt das Parlament und den Präsidenten. Dies gilt ebenfalls für die rumänische Verfassung.
- Die Regierungsspitze kann das Parlament auflösen. Dies gilt nur im Falle, wenn ein Ministerpräsident zwei Mal die Vertrauensabstimmung im Parlament verloren hat.
Im Schrifttum wird eine parlamentarisch-präsidentielle Republik nach dem Merkmal der „zweigleisigen Legitimationsschiene“ eingestuft. (Grafik und Text nach Steffen Kailiz, „Typologisierung von Regierungsformen“, S. 56ff, Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2010, Heft 1, 47-77). Somit ist Rumänien eine parlamentarisch-präsidentielle Republik.
Rumänien befindet sich seit 2004 in einen fortschreitenden Fall der Entdemokratisierung und personalisierten Neobonapartismus. Das Schrifttum bewertet Rumänien als eine „defekte Demokratie“ (Wolfgang Merkel, „Systemtransformation“, 2. Auflage, Wiesbaden 2010). Seit Dezember 2004 durchlebt Rumänien das dunkelste Kapitel seiner modernen Geschichte. Ein Merkmal dieser Entdemokratisierung ist der Versuchung der Schaffung einer non-ideologischen Einheitspartei mittels der Zwangsvereinigung der National-Liberalen Partei mit der Demokratischen Partei. Die Zwangsvereinigung demokratischer Parteien, eine bolschewistische Methode welche von Lenin in der Sowjet Union und Russland angewendet worden ist, sollte im autoritär neobonapartistischen Regime Rumäniens perfektioniert werden.
Die National-Liberale Partei PNL ist die älteste politische Partei der Europäischen Union. 1835 als Freimaurerloge und Revolutionszirkel rumänischer Studenten in Paris gegründet, entwickelte sich die PNL zur stärksten politischen Partei des rumänischen Bürgertums. Die PNL war von 1866 bis zur kommunistischen Machtübernahme 1947 durchweg an die Macht und stellte 35 national-liberale Ministerpräsidenten. Die PNL wurde 1948 verboten und die Parteiführer starben in den kommunistischen Anstalten in Sighet. Die Parteiarbeit wanderte in den Untergrund. Am 12. und 13. August jährt zum 60. Mal die Massenverhaftung von jungen national-liberalen Aktivisten. Die Verhafteten wurden in dürftig gebauten Holzbaracken im Open-Air-Gefägniss Ghencea eingesperrt. Das damalige Freiluftgefängnis Ghencea wurde später als Fussballstadion Ghencea umfunktioniert.
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Volksabstimmungen als Legitimationsgrundlage
In Rumänien haben 12 Volksabstimmungen stattgefunden. 1864 stimmte die rumänische Zensuswählerschaft über das Pariser Abkommen und die Einführung einer zweiten Parlamentskammer, des Senats. 1866 stimmten erneut die rumänischen Bürger über die Einsetzung des preußischen Offiziers, Karl von Hohenzollern, als rumänischer Fürst. Rumänien wurde wie das Königreich Preußen von der Hohenzollern-Dynastie bis 1947 geführt. 1938 wurde über eine neue Verfassung abgestimmt. Im März und November 1941 wurde über den Kriegseintritt an der Seite Nazi-Deutschland abgestimmt. 1986 wurde über die Rückzahlung der Auslandsschulden abgestimmt. 1991 wurde über eine neue Verfassung abgestimmt. Bei dieser Abstimmung beteiligten sich 67% der Wähler. 77,3% stimmten für die neue Verfassung, 20.4% stimmten mit Nein. 2,3% der Stimmen wurden für ungültig erklärt worden. 2003 stimmte der rumänische Souverän erneut über eine neue Verfassung. Die Abstimmung verlief über einen Zeitraum von zwei Tagen. 55,70% nahmen an der Abstimmung teil. 89,70% befürworteten die neue Verfassung. 8,81% der Bürger stimmten mit NEIN. Es gab 1,49% ungültige Stimmen. 2007 fand das erste Referendum über das Amtseinsetzungsverfahren statt. 44.45% der Wahlberechtigten nahmen an der Abstimmung teil. 24,75% stimmten für die Absetzung. 74,48% stimmten gegen die Absetzung. 0,77% der Stimmen waren ungültig. Ebenfalls 2007 gab es ein zweites Referendum über die Einführung der reinen Mehrheitswahl. Nur für dieses Referendum galt die 50% + 1 Regel. Es nahmen 26,51% der Wähler teil. 81,36% stimmten mit JA, 16,17%, 2,46% der Stimmen wurde für ungültig erklärt worden. 2009 wurde erneut über eine Verfassungsreform abgestimmt. An der Abstimmung nahmen 50,16% teil. Das Verfahren ist anhängig und es bestehen kaum Chancen, dass die Verfassungsänderung das Parlament passiert. Letztendlich bei der Abstimmung vom 29.07.2012 nahmen 46,46% der Wähler teil. Mittlerweile ist es amtlich, dass die Wählerlisten fehlerhaft sind. Die Wählerlisten sind seit 1992 nicht mehr aktualisiert worden. Es befinden sich sowohl Verstorbene, Personen, deren Ausweis nicht mehr verlängert worden ist, aber auch ehemalige rumänische Staatsbürger, welche inzwischen eine andere Staatsbürgerschaft angenommen haben. Es gibt aber auch fiktive Ausweise und nichtexistierende Personen. Folglich zählt die rumänische Wählerschaft 19 Millionen Wahlberechtigte. Zieht man die Zahl der Kinder ab, ergibt sich ein glasklares Quorum für die Absetzung des amtierenden Präsidenten.
Was wir zurzeit politisch in Rumänien erleben, sind die kausalen Etappen der parlamentarischen Restauration. Ernst Jünger meinte, dass „Revolutionen sich im Sternenhimmel ankündigen“ (Ernst Jünger, „An der Zeitmauer“). In der Nacht des 13. Januar 2012 überstrahlte Venus die Laufbahn des Jupiters. Am 13. Januar 2012 rebellierte der rumänische Souverän gegen sozialen Genozid, Machtmissbrauch und personalisierten Neobonapartismus. Infolge des rumänischen Volksaufstandes vom Januar 2012 trat die Regierung Boc zurück. Der innere Zerfall der Staatspartei PDL katalysierte die Ablösung der Regierung Ungureanu und am 7 Mai 2012, am Jahrestag der Kapitulation und zugleich der Tag der Befreiung vom Faschismus, kam es zur Einsetzung der Regierung der Nationalen Einheit bestehend aus Sozialdemokraten und Nationalliberale. Die Regierung Ponta wird mittlerweile auch von der parlamentarischen Fraktion der nationalen Minderheiten und seitens der Nationalen Union für den Fortschritt Rumäniens UNPR. Ein Sprecher der UNPR erklärte vor kurzem, dass man sich „vom Satan losgesagt hatte“. Die Demokratische Union der Ungarn in Rumänien UDMR unterstützt punktuell die Regierung Ponta. Am 10. Juni erzielte die Sozial Liberale Union USL, die Wahlvereinigung aus Sozialdemokraten, Nationalliberalen und der Konservative Partei PC, bei den Kommunalwahlen ein triumphales Wahlergebnis. Landesweit erhielt USL 85% aller kommunalen Mandate.
Das Wahlgesetzt ist inhaltlich gleich mit der Gesetzesinitiative der Demokratisch-Liberale Partei. Die PDL unternahm 2010 den Versuch das Wahlgesetzt zu ändern. Der Versuch scheiterte am Widerstand der Demokratischen Union der Ungarn in Rumänien UDMR.
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Referendum 2012
Am 29.07. findet ein Referendum über die Absetzung des Staatspräsidenten statt. Sollte das Referendum positiv verlaufen, wird das Mandat des Interimspräsidenten Crin Antonescu weitere drei Monate verlängert. Seit dem 10.07 wird die National Liberale Partei PNL vom Wirtschaftsminister Chitoiu geleitet. Chitoiu führt die politischen Tagesgeschäfte und leitet die Sitzungen des Parteivorstands. Nach dem Referendum vom 29.07. soll je nach Ausgang die Lage beraten werden. Wird Basescu abgesetzt, dann bleibt Antonescu weiter im Amt. Auch in diesem Fall soll ein Sonderparteitag die neue Führung gewählt werden. Vorgezogene Präsidentschaftswahlen sollen spätestens bis zum 07.10.2012 stattfinden.
Bei der Kommunalwahl vom 10.06.2012 hat die PNL 25,49% alle Kommunalmandate gewonnen. Dies war das beste Wahlergebnis seit den Parlamentswahlen 1937. Damit ist die National Liberale Partei (PNL) nach Zahl der Mandate die stärkste Partei der liberalen Familie.
Innerhalb der PNL hat sich der elitäre Diskussionskreis „national-liberal.ro“ etabliert. Der Zirkel definiert sich als wirtschaftsliberal, wertkonservativ und in Fragen der Sozialpolitik befolgt man die christliche Soziallehre. Vorbild des Zirkels ist Mihail Farcasanu, Vorsitzender der Jungnationalliberalen zwischen 1940 und 1946. Farcasanu flüchtete kurz vor der kommunistischen Machtübernahme ins westliche Ausland. Einzelne Mitglieder des Kreises bekennen sich offen zum angloamerikanischen Neokonservatismus. Der Widerstand gegen Hitler und der gescheiterte Hitler-Putsch vom 20. Juli werden als „Tag des antitotalitären Widerstands“ angedacht. Der Kreis bekennt sich offen zur Wiedereinführung der parlamentarischen Monarchie.
Die Mehrparteienallianz „Sozial Liberale Union“ USL besteht nunmehr aus zwei gleichstarken Partei-Allianzen: Die Mitte-Rechts Allianz ACD bestehend aus PNL und der Konservativen Partei PC und die Mitte-Links Allianz ACS bestehend aus der PSD und UNPR. Zur ACS zählt auch die Ökologische Bewegung – Demokratische Agrarier ME-DA.
Die rumänischen Christdemokraten sind in zwei Lager gespalten. Ein Teil der Nationalen Bauernpartei PNTCD unter Führung von Pavelescu hat sich offen auf die Seite Basescus geschlagen. Den innerparteilichen Dissidenten welche sich unter dem Namen „Authentische Christdemokratische Nationale Bauernpartei PNTCD-A formiert haben, will sich der Mitte-Rechts Allianz ACD anschließen. Beide Flügel beanspruchen für sich die Legitimität der PNTCD. Die Gerichte haben bislang Pavelescu als Parteivorsitzenden anerkannt. Die PNTCD-A wird vom ehemaligen Ministerpräsidenten Ciorbea geführt. Die PNTCD wurde 1926 gegründet und war bis zur kommunistischen Machtübernahme die größte politische Partei Rumäniens. Zwischen 1996 und 2000 regierte die PNTCD, wurde aber wegen unpopulären Reformen bei den Parlamentswahlen 2000 abgestraft. Seitdem befindet sich die PNTCD im außerparlamentarischen Spektrum. Sie hat es aber geschafft, ihr Immobilienbesitzt weitestgehend zu erhalten. Ebenfalls zum christdemokratischen Lager zählt die Christemokratische Partei der Neuen Generation PNG-CD.
Sollte Basescu das Referendum erneut gewinnen, dann wird sich die innenpolitische Lage zuspitzen.
Die Demokratisch-Liberale Partei PDL hat erheblich an Einfluss auf kommunaler Ebene verloren. Sie konnte nur noch 22% aller Mandate gewinnen, und hat bis auf wenige Ausnahmen keine Mehrheiten mehr. Im Umfeld der PDL hat sich die Bürgerliche Mitte-Rechts Initiative ICCD gebildet. Sie wird vom ehemaligen Ministerpräsidenten Ungureanu geführt. Neurechte Anhänger Basescus haben die Neue Republik Partei gegründet. Die NRP wird vom Intellektuellen Mihai Neamtu geführt. Beide Gruppierungen lehnen „Die Linke“ (darunter fallen sämtliche Parteien der Sozial Liberalen Union) kategorisch ab. Beide Formationen unterstützen die Wandlung Rumäniens zu einer reinen präsidentiellen Republik nach französischen Vorbild der V. Republik.
Die gemäßigten „Demokratischen Union der Ungarn in Rumänien“ UDMR zählen nach einer Last-Minute-Wendung zum Regierungslager. Im Parteienspektrum der Ungarn in Rumänien gibt es aber zwei irredentistische Parteien: die Ungarische Volkspartei PPMT und das Ungarische Bürgerforum PCM. Beide Parteien stehen der ungarischen Regierungspartei FIDESZ sehr nahe. PPMT und PCM zählen zum Basescu-Lager.
Die Nationale Union für den Fortschritt Rumäniens UNPR hat bereits mit den Sozialdemokraten PSD einen Wahlbündnis abgeschlossen. UNPR-Kandidaten kandidieren auf der Wahlliste der PSD.
Das rechtspopulistische Spektrum, bestehend aus der Groß-Rumänien Partei PRM, bleibt weitgehend bedeutungslos. Die PRM erzielte bei der letzten Kommunalwahl weniger als 3%. Im gleichen rechtspopulistischen Lager agiert auch die Volkspartei Dan Diaconescu PPDD. Der bekannte TV-Moderator Dan Diaconescu verspricht „die Bonzen sofort nach seiner Vereidigung als Staatspräsident zu verhaften und nur mit dem Volk zu regieren”. Das Parlament möchte man abschaffen, da dieser lediglich ein Diskussionsklub sei. Die Macht im Staate soll nur vom Volk ausgeübt werden“. Zwischen PRM und der PP DD gibt es einen offenen Kampf um die Vorherrschaft im rechtspopulistischen Lager.
Die politische Lage in Rumänien gleicht dem Ende der Weimarer Republik. Das politische Leben hat sich extrem polarisiert. Es gibt sowohl das „Freund vs. Feind“ Paradigma innerhalb von neurechten Intellektuellen, Ungarn und Rechtspopulisten, aber auch eine Frontstellung und offene Konfrontation zwischen glühenden Anhänger und politischen Feinden Basescus.
Parlamentswahlen 2012
Am 9. Dezember fanden in Rumänien Parlamentswahlen statt. Es ist der siebte Wahlgang nach dem Systembruch vom Dezember 1989. 2012 war ein ganz besonderes Jahr für Rumänien. Im Januar 2012 erwachte der rumänische Souverän und demonstrierte gegen die sozialen Kürzungen im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich. Zwischen 2010 und 2011 kürzte die Regierung Boc die Gehälter im öffentlichen Dienst um 40%, sowie die Renten um 20%. Das Kantinenessen für Schulen und Waisenheime, sowie die Gratismedikamente für Krebskranke wurden ebenfalls ersatzlos gestrichen. Der monatliche Durschnittsverdienst beträgt in Rumänien cca. 540,– €, die Mindestrente beträgt cca. 170,– €. Mehr als die Hälfte der rumänischen Bevölkerung lebt unterhalb der europäischen Armutsgrenze. Massenauswanderung und armutsbegleitende Kriminalität bilden die täglichen Erscheinungen dieses Phänomens.
Soziale Verbände und Gewerkschaften protestierten vehement gegen diese Massnahmen. In Folge der Massendemonstrationen trat die Regierung Boc zurück und der ebenfalls glücklose Übergangsministerpräsident Ungureanu übernahm die Regierungsgeschäfte. Währenddessen beschleunigte sich der Zerfallsprozeß der Regierungspartei Demokratisch-Liberale Partei PDL und am 27. April wurde die Regierung Ungureanu durch einen parlamentarischen Misstrauensvotum gestürzt.
Im Parlament entstand eine neue breite Mehrheit, welche Sozialdemokraten, Liberale, Konservative, Progressisten, Ungarn und die Parlamentsfraktion der nationalen Minderheiten umfasste. Die im Januar 2011 gegründete Wahl- und Allparteienbündnis Sozial Liberale Union USL übernahm am 7. Mai die Regierungsgeschäfte. Der Sozialdemokrat Victor Ponta steht an der Spitze eines sozial-liberalen Kabinetts. Doch die Regierungsarbeit wurde ständig vom autoritären Staatspräsidenten Basescu gestört und behindert. Zwischen dem 3. und 7. Juli entmachtete die neue Regierungsmehrheit die Präsidenten beider Parlamentskammer und wählte an der Spitze des Senats den PNL-Vorsitzenden Crin Antonescu und an der Spitze der Abgeordnentenkammer den PSD-Parlamentarier Valeriu Zgonea. In der gleichen Zeit wurde der in Rumänien äußerst unbeliebte autoritäre Staatspräsident Basescu wegen mehrfacher Verfassungsdurchbrechung aus seinem Amt suspendiert. In den Umfragen geniesst Basescu eine Sympathie von weniger als 10%.
Auf Druck der EU- Kommission und des US-Botschafters in Rumänien Mark Gittenstein wurde im Referendumsgesetzt die 50% – Mindestbeteiligungsklausel eingesetzt. An der Abstimmung vom 29. Juli nahmen 46,26% aller Wahlberechtigen teil. 87,52% stimmten für die Amtsenthebung. Im August verkündete das rumänische Verfassungsgericht die Abstimmung wegen der fehlenden Wahlbeteiligung für ungültig. Aus diesem Referendum ist der amtierende Mieter im Präsidentenpalast Cotroceni geschwächt hervorgegangen. Ein weiterer Aspekt stellt die negative politische Legitimation des Staatspräsidenten. Unterdessen gibt es immer Stimmen für eine umfassende Verfassungsänderung in Richtung einer parlamentarischen Demokratie, wo die aktive Rolle des Staatspräsidenten zurückgefahren wird. Als Alternative stünde auch die Rückkehr zur parlamentarischen Monarchie. Diese Variante wird vom rechtsbürgerlichen Lager favorisiert.
Die Parlamentswahlen spiegeln die politische Wechselstimmung der rumänischen Wählerschaft wieder. An der Wahl nehmen zwei Wahlbündnisse, zehn politische Parteien, 13 parteilose Kandidaten sowie 18 politische Vertretungen der nationalen Minderheit (andere als die Ungarische Minderheit) teil.
Die Wahlliste der regierende Sozial Liberale Union USL umfasst mittlerweile das gesamte politische Spektrum. 230 Sozialdemokraten (PSD), 174 Liberale (PNL) 30 Sozialkonservative (PC),18 Progressive (UNPR), zwei Grüne (PV, ME-DA) und weitere zwei Christdemokraten (PNTCD-A, PNG-CD) kandidieren auf Listen der USL. Die Allparteienallianz USL wird von 68% der Wähler bevorzugt. Dem zukünftigen Parlament werden 389 Abgeordnete und Senatoren der USL angehören.
Die oppositionelle Allianz Gerechtes Rumänien ARD umfasst 394 Kandidaten der Demokratisch-Liberalen Partei PDL, 26 Kandidaten der Christdemokratischen Nationalen Bauernpartei PNTCD und 32 Kandidaten der außerparlamentarischen christdemokratischen Bürgerkraftpartei FC. Die Neue Republik NR Partei geführt von Mihail Neamtu gehört formell der ARD nicht an. Da die NR nicht als politische Partei rechtsgültig zugelassen worden ist, ist die rechtskonservative Partei eine Listenverbindung mit der PNTCD eingegangen. Für die Neue Republik Partei kandidieren zwölf Kandidaten auf Listen der PNTCD. Umfragen zufolge erreicht die ARD Werte zwischen 13% und 16%. Im neuen Parlament wird die ARD von 76 Parlamentariern vertreten sein.
Die Demokratische Union der Ungarn in Rumänien UDMR wird erneut dem neuen Parlament angehören. Die politische Vertretung der ungarischen Minderheit wird konstante 6% einfahren. In der neuen Legislative wird die UDMR von 31 Parlamentariern vertreten.
Die rechtspopulistische Volkspartei Dan Diaconescu PP-DD wird sicher dem zukünftigen Parlament angehören. Gegenwärtig erreicht die PP-DD eine Zustimmung von 14%. Im neuen Parlament wird die PPDD von 73 Parlamentariern vertreten sein.
Unterhalb der 5%-Hürde befinden sich andere Parteien wie die national-chauvinistische Groß-Rumänien Partei PRM und die Ökologische Partei Rumäniens PER. Außerparlamentarische Gruppiereungen wie die Volkspartei PP, die Ungarische Volkspartei EMN-PPMT, die Sozialdemokratische Arbeiterpartei PSDM, die Sozialistische Allianzpartei – Kommunisten PAS, die Volkspartei für Soziale Sicherheit PPPS und die Christdemokratischen Nationale Partei PNDC haben ebenfalls gültige Wahlvorschläge eingereicht und sind zur Parlamentswahl zugelassen worden.
Als parteiloser Kandidat rechnet sich der bekannte Insolvenzanwalt Piperea guten Chancen dem neuen Parlament anzugehören. Piperea hat eine Reihe von Prozessen gegenüber österreichischen Banken in Rumänien gewonnen. Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung waren die sehr hohen Hypothekenzinsen.
22 Jahren nach dem Sturz des kommunistischen Diktators Nicolae Ceausescu hat sich in Rumänien ein neobyzantinisches politisches System etabliert. Das politische Leben ist dominiert von der personalisierten, lagerübergreifenden Konfrontation zwischen dem Staatspräsidenten und dem amtierenden Ministerpräsidenten. Die gegenwärtige Verfassung produziert laufend politische Konflikte. Die anvisierte Verfassungsreform soll die permanenten Verfassungskonflikte eindämmen. Aus rechtsbürgerlicher Sicht wäre die Rückkehr zur parlamentarischen Monarchie eine optimale Lösung für Rumänien.
Ausnahme und Ausnahmezustand
„Die Ausnahme erklärt das Allgemeine und sich selbst. Und wenn man das Allgemeine richtig studieren will, braucht man sich nur nach einer wirklichen Ausnahme umzusehen. Auf die Länge wird man des ewigen Geredes vomm Allgemeinen überdrüssig; es gibt Ausnahmen. Kann sie nicht erklären, so kann man das Allgemeine nicht erklären. Gewöhnlich merkt man die Schwierigkeit nicht, weil man das Allgemeine nicht einmal mit Leidenschaft, sondern mit einer bequemen Oberflächigkeit denkt. Die Ausnahme dagegen das Allgemeine mit energischer Leidenschaft”, Carl Schmitt, „Politische Theologie”, S. 21, 7. Auflage, Duncker & Humblot, Berlin, 1996.
Ordnung, Nomos, Legitimation
“Eine Nation kann ihre Dummköpfe und sogar ihre Ehrgeizigen überleben, aber nicht Verrat von innen. Ein Feind am Tor ist weniger schrecklich, denn er ist bekannt und trägt seine Fahne für alle sichtbar. Der Verräter hingegen bewegt sich frei im Hause, sein listiges Geflüster raschelt durch alle Gänge und wird sogar in den Hallen der Regierung gehört. Der Verräter erscheint nicht als Verräter; er spricht die Sprache seiner Opfer, und er hat ihre Züge, trägt ihre Kleider; er spricht die Gefühle tief im Herzen dieser Menschen an. Er verdirbt die Seele des Landes. Er arbeitet im Geheimen, unbekannt, und untergräbt die Säulen des Hauses. Er verdirbt die Politik, so dass sie nicht länger widerstehen kann. Einen Mörder braucht man weniger zu fürchten.”
Marcus Tullius Cicero, 42 v.Chr.
„Unser Parlamentarismus geht in seinem Ursprung ausnahmslos auf den revolutionären Geist zurück, der überhaupt der Geist der modernen Zivilisation ist, oder, besser gesgt, der Parlamentarismus ist nichts anderes als der revolutionäre Geist im ersten Stadium seiner Entwicklung.” Donoso Cortez, „Kulturpolitik”, S. 78, Basel, 1945.
„Die Absicht und Ursache, warum die Menschen bei all ihrem natürlichen Hang zur Freiheit und Herrschaft sich dennoch entschließen konnten, sich gewissen Anforderungen, welche die bürgerliche Gesellschaft trifft, zu unterwerfen, lag in dem Verlangen, sich selbst zu erhalten und ein bequemeres Leben zu führen; oder mit anderen Worten, aus dem elenden Zustande eines Krieges aller gegen alle gerettet zu werden”, Hobbes, „Leviathan“, S. 151, Stuttgart, 1986.
„Bei dem Kriege aller gegen alle kann auch nichts ungerecht gennant werden. In einem solchen Zustande haben selbst die Namen gerecht und ungerecht keinen Platz. Im Kriege sind Gewalt und List Haupttugenden; und weder Gerechtigkeit noch Ungerechtigkeit sind notwendige Eigenschaften des Menschen.”, Hobbes, „Leviathan”, S. 177., Stuttgart, 1970.
Seit Menschengedenken legimtimiert sich Politik von Kampf um die Macht. Anthropologisch lautet die Formel der Macht: „der Mensch ist des Menschen Wolf”. Für die Gebildeten: „homo homini lupus est, bellum omnium contra omnes, bellum omnium in omnes”, Thomas Hobbes, „De Cive. Vom Staat. Vom Menschen”.
„Wird also ein Staat nicht durch eine äußere Gewalt, sondern durch innere Empörung zerstört, so sind seine Stifter daran schuld.”, Hobbes, „Leviathan”, S. 267, 1970, Stuttgart.
„Die Staatsgewalt ist eine Tatsache der Geschichte, ohne Rücksicht auf Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit ihres Entstehungsprozesses. Daher kommt auch den revolutionären Trägern der Staatsgewalt, die sich in deren Besitz zu behaupten vermögen, die Anerkennung ihrer rechtlichen Stellung zu.”, Hasso Hofmann, „Legitimität gegen Legalität”, S. 19, 5. Auflage, Berlin, 2010.
„Die Befugnis zur Ausübung der Staatsgewalt ist … nicht durch den rechtmäßigen Erwerb sondern nur durch den tatsächlichen Besitz derselben bedingt.”, Hasso Hofmann, „Legitimität gegen Legalität”, S. 19ff, 5. Auflage, Duncker & Humblot, Berlin, 2010.
„Welcher Historiker wird eines Tages die auch nur schätzungsweise Aufzählung der Opfer der Demokratie geben? Sie bestehen aus zwei Arten: Denjenigen, die sich für die Demokratie geopfert haben und denjenigen, die durch die Demokratie gestorben sind. Die ersten sind freilich eher die direkten Opfer der Tyrannei, während die Anderen sind während der tyrannischen Deformierung der Demokratie zum Opfer gefallen.”, Julien Freund, „Die Demokratie und das Politische”, S. 261, Der Staat 3/1962.
„…so beobachtet man die gleiche Wildheit der Leidenschaften wie beim Übergang zu einem nicht-demokratischen Regime: Der Haß und die Denunziation haben freien Lauf, das Ressentiment und die Rache bringen harte Begleichungen von alten Rechnungen hervor, der Instinkt zum Massakeer bewegt die Massen, die oft von Intriganten, Überspannten oder Strebern aufgestachelt werden”…”Der Starkste triumphiert und nicht derjenige, dessen Sache die gerechteste ist..”, Julien Freund, „Die Demokratie und das Politische”, S. 264, „Der Staat”, 3/1962.
„Erneut erscheint uns das jugendliche Antlitz von Saint-Just mit seinem blaune und durchdringenden Augen, mit vor-napeolonischen Profil, und seine Lippe bewegen die lakonische Formel: Man herrscht nicht ohne Schuld.”, Julien Freund, „Die Demokratie und das Politische”, S. 266, „Der Staat”, 3/1962.
„Es gibt nur dort Politik, wo es einem Feind gibt. Auch die Demokratie entgeht diesem Gesetz nicht.”, Julien Freund, „Die Demokratie und das Politische”, S. 274, „Der Staat”, 3/1962.
„Die Ausnahme erklärt das Allgemeine und sich selbst.”, Carl Schmitt, „Politische Theologie”, S. 21, 7. Auflage, Berlin, 1996.
„Denn das Leben kämpft nicht mit dem Tod und der Geist nicht mit der Geistlosigkeit. Geist kämpft gegen Geist, Leben gegen Leben, und aus der Kraft eines integren Wissens entsteht die Ordnung der menschlichen Dinge. Ab integro nascitur ordo” (Carl Schmitt – “Das Zeitalter der Neutralisierungen und Entpolitisierungen”, 1929 aus Carl Schmitt, „Der Begriff des Politischen”, S. 95, 6. Auflage, Berlin, 1996)
„Politisches Denken und politischer Instinkt bewähren sich also theoretisch und praktisch an der Fähigkeit, Freund und Feind zu unterscheiden. Die Höhepunkte der größen Politik sind zugleich die Augenblicke, in denen der Feind in konkreter Deutlichkeit als Feind erblickt wird”, Carl Schmitt, „Der Begriff des Politischen”, S. 67, 6. Auflage, Berlin, 1996.
“Mit der Absolutsetzung der Partei war auch der Partisan absolut geworden und zum Träger einer absoluten Feindschaft erhoben”, Carl Schmitt, “Theorie des Partisanen. Zwischenbemerkung zum Begriff des Politischen”, S. 94, 4. Auflage, Berlin, 1995.
Postkommunistische Republik vs. Parlamentarische Monarchie
Rumänien, ist ein patriarchales Land. Rumänien sehnt sich nach einem König und in dunkelsten Augenblicke hat sich nach einem Ersatz-König, nach einem Führer, nach einem Kapitan und auch nach einem Schiffskapitän gewünscht. Ein Präsident kann auch von den Töten, von den Irren, von unbestraften Verbrechern, von freigelassenen Mördern, von freilaufenden Dieben, von Gottlosen, von Gott verlassenen Gestalten und von den Abwesenden gewählt werden. Ein König ist Gottes Wahl. Und Gottes Wahl ist immer richtig. Es gibt kein Wasser auf dieser Welt, welches die Königsweihe runterabwaschen kann.
Rumänien ist mehrfach von Gott mit unfähigen und machtversessene Präsidenten bestraft worden. Rumänien hat nur unter dem König Karl von Hohenzollern als Land geblüht.
Die Republik ist für Rumänien eine kommunistische Erfindung. Wir wollen unsere Geschichte und unser König zurück. Wir wollen das starke Rumänien, wir wollen das schöne Rumänien, wir wollen das rationale Rumänien, wir wollen das moderne Rumänien, wir wollen das europäische Rumänien, wir wollen unser König zurück. Wir wollen unser Rumänien zurück!
Ein rumänischer König, wie auch immer er heißen mag, würde von der ganzen Welt beachtet werden. Ein Präsident der Toten, ein Präsident der Abwesenden, ein Präsident der Nichtwähler wird mit Nichtbeachtung bestraft werden.
Mag sein, dass für manche Länder die Republik die passgenau Regierungsform sein kann, aber für uns bedeutet die Republik Chaos, Anarchie, Armut, Verschuldung! Parlamentarische Monarchie bedeutet Wohlstand und Stabilität.
Wem zollt man Respekt, einem Schiffskapitän, der seine Schiffe verschleudert hat, oder Gottes Wahl, dem König?
Die präsidentielle Republik ist das falsche Regierungsmodell für Rumänien. Alle rumänischen Präsidenten waren Kommunisten, “lupenreine” Demokraten oder umgetaufte Christdemokraten. Sämtlichhe Staatspräsidenten wurden anfangs vom Volk geliebt und verehrt und am Ende ihrer Herrschaft wurden sie vom gleichen Souverän aus den Palästen der Macht gejagt.
Die europäische Verfassungsgeschichte kennt linke, sozialistische Räterepubliken, welche den Gulag und den Kommunismus herbeigeführt haben. Das dunkelste Kapitel unserer europäischen Vergangenheit kennt rechte, autoritäre Präsidialrepubliken, welche Fussballstadien im Freiluftgefägnisse umgewandelt hatten. Der republikanische innereuropäische Bürgerkrieg hat seine Finalität im Auschwitz und Srebenitza gefunden.
Weder die sozialistische Räterepublik, noch den republikanischen, autoritären Franquismus ist ein gangbarer Weg für Rumänien. Wenn es einem umsetzbaren Modernisierungskonzept gäbe, dann wäre die etappenweise Restauration der parlamentarischen Monarchie der verfassungskonforme Kompass der kommenden Epoche.
Rumänien wurde unter der Herrschaft des preußischen Offizier Karl von Hohenzollern modernisiert. Folglich wird Rumänien aus der postautoritären Epoche (1938 – bis heute) nur mittels der “res publica mix” (Willoweit, „Deutsche Verfassungsgeschichte”) herausfinden. Eine parlamentarische Monarchie, mit einem bipolaren Zweiparteiensystem: Mitte-Links die Sozialdemokraten, Mitte-Rechts die Nationalliberalen. An der Spitze der Monarch. Vom Gott auserwählt und vom Volk geliebt und verehrt.
Die politische Kultur des rumänischen Souveräns ist vom Machtcharisma des patriarchal-sultanischen Herrschers (Max Weber, Politische Soziologie) nahezu angezogen. Autoritäre Herrscher wie Marschall Ion Antonescu und Kommunist Nicolae Ceausescu werden nach wie von einem Viertel der Wählerschaft nahezu verehrt.
Der einzige aufgeklärte Staatsmann war König Karl I. Sein Regime prägt Rumänien bis heute. An zweiter Stelle steht der charismatische Parteivorsitzende der Nationalliberalen Ionel I.C. Bratianu. Zu keinem Zeitpunkt in seiner wechselvollen Geschichte war die PNL so stark wie unter der Leitung von Ionel I.C. Bratianu.
Die gegenwärtige politische Krise in Rumänien ist eine Systemkrise. Rumänien, als parlamentarisch-präsidentielle Republik ist eine defekte Demokratie und eine gescheiterte Volkswirtschaft. Das heutige Rumänien ist ein IWF-Protektorat. Wir, Nationalliberale wollen ein starkes Rumänien, ein stolzes Rumänien, ein schönes Rumänien.
Die parlamentarische Republik und die konstitutionelle Monarchie legitimiert sich auf eine einfache abstrakt-arithmetische Mehrheitsformel: 51 von Hundert. “51 von H. der Wahlstimmen ergibt die Mehrheit im Parlament; 51 von H. der Parlamentsstimmen ergibt Recht und Legalität; 51 von H. Vertrauen des Parlaments zur Regierung ergibt die legale parlamentarische Regierung.” Carl Schmitt, “Legalität und Legitimität”, S. 28ff, 6. Auflage, Berlin, 1998.
Die Nationalliberalen haben Despoten aller Couleur getrotzt. Die Nationalliberalen haben der Königsdiktatur Carol II. getrotzt. Die Nationalliberalen haben der Militärdiktatur Ion Antonescu und der “Eisernen Garde” widerstanden. Die Nationalliberalen haben der kommunistischen Volksfrontregierung Groza zivilen Widerstand geleistet. Die Nationalliberalen haben sämtliche kommunistischen Regierungen zwischen 30.12-1947 – 21.12.1989 überlebt. Die Nationalliberalen werden auch das autoritäre chavez-franquistischen neobonapartistischen Regime mit dem Wahlzettel im Superwahljahr 2012 auf dem Haufen der Geschichte wegwerfen.
Duale Republik. Doppel Repräsentation
„Hingegen barg das dualistische Regierungssystem die Gefahr, daß Parlament und Präsident, beiderseits volksgewählt und dadurch volkslegitimiert, miteinander in Konflikt gerieten. Da beide Machtzentren sich auf die gleiche Legitimationsquelle berufen konnten, waren existentielle Zuspitzungen in Krisensituationen unvermeidlich.” Klaus Stern, „Staatsrecht”, Band V., S. 570, München, 2000.
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Le discours du pouvoir
Rébellion. Révolution. Souveraineté
„Quand le gouvernment viole les drois du peuple, l’insurrection este pour le peuple et pour chaque portion du peuple, le plus sacré des droits et le plus indispensable des devoirs.”, Julien Freund, „L’essence du politique”, S. 182, Paris, 1965.
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